Segelschule

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Segelschule

Segelschule des Kölner Vereins

Segelschule

Die Segelschule

Zu den Segelschule Grundregen gehören auch Begriffsbestimmungen und Grundverhalten. So ist vereinbart worden, daß ..

ein Fahrzeug in Fahrt ist, wenn es weder fest an Land, noch vor Anker liegt, noch auf Grund sitzt

  • ein Fahrzeug Fahrt durchs Wasser ( FdW ) macht, wenn es in Fahrt ist und zusätzlich mit Motorkraft oder Segel Vortrieb erhält
  • Segelschule
  • ein Maschinenfahrzeug ein Fahrzeug mit Maschinenantrieb ist
  • ein Segelfahrzeug ein Fahrzeug mit Segelantrieb
  • ein Segelfahrzeug mit Maschinen- und Segelantrieb ein Maschinenfahrzeug ist und sich am Tage durch ein Tageszeichen = Schwarzer Kegel mit der Spitze nach unten zu kennzeichnen hat
  • sich Fahrzeuge in Sicht haben, wenn jedes vom anderen optisch wahrgenommen werden kann
  • Ausweichregeln nur in Sicht gelten
  • Luv die dem Wind zugewandte und Leedie dem Wind abgewandte Seite ist
  • ein Überholer ein Fahrzeug ist, welches aus dem Hecklichtsektor auf ein anderes Fahrzeug zuläuft, sich also mehr als 22,5 Grad achterlicher als querab befindet
  • ein manövrierbehindertes Fahrzeug durch die Art seines Einsatzes nicht so manövrieren kann wie vorgeschrieben ( Kabelleger, Tonnenleger, Bagger )
  • Segelschule
  • ein manövrierunfähges Fahrzeug durch einen besonderen Umstand ( Ausfall der Ruder- oder Maschinenanlage nicht so manövrieren kann wie vorgeschrieben
  • ein tiefgangbehindertes Fahrzeug durch seinen Tiefgang in Bezug auf die Fahrwasserbreite ncht so manövrieren kann wie vorgeschrieben
  • ein fischendes Fahrzeug ein gewerbliches Fahrzeug ist, welches durch seine Fischereiarbeit nicht so manövrieren kann wie vorgeschrieben
  • ein schleppendes Fahrzeug ein gewerbliches Fahrzeug ist, welches gewerbliche weitere Fahrzeug schleppt und daher nicht so manövrieren kann wie vorgeschrieben
  • ein kurzer Ton etwa 1 Sekunde lang ist
  • ein langer Ton etwa 4-6 Sekunden
  • ein Tag von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang dauert
  • eine Nacht von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang
  • Yachtschule
  • verminderte Sicht , Sichtbeschränkungen durch Nebel, Regen, Schneefall, dickes Wetter bedeutet
  • ein Kurshalter seinen urs und seine Geschwindigkeit beibehalten muß
  • ein Ausweichpflichter seiner Ausweichpflicht nachzukommen hat
  • und das Manöver des letzten Augenblickes ein Ausweichmanöver des Kurshalters ist und durchgeführt werden muß, wenn ein alleiniges Manöver des Ausweichpflichtigen einen Zusammenstoß nicht mehr vermeiden kann
  • Segelschule
  • bei verminderter Sicht mit sicherer angepaßter Geschwindigkeit zu fahren ist, Schallsignale zu geben sind, Positionslatern Segelschule eingeschaltet werden müssen, Ausguck und Hörwache gegangen werden muß
  • Positionslaternen ständig und gebrauchsfertig an Bord sein müssen
  • Positionslaternen, Tagessichtzeichen und Schallsignalanlagen nur verwendet werden können, die den Baumustern vom BSH und DHI ( Deutsches Hydrographisches Institut ) entsprechen
  • Lichter von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang und bei verminderter Sicht geführt werden müssen
  • Die Lichterführung die Fahrtrichtung und Lage eines Fahrzeuges anzeigt
  • und die Benutzung von Segelschule Leuchten und Scheinwerfern die übrige Schiffahrt nicht blenden und damit gefährden oder behindern darf, und diese Leuchten und Scheinwerfer nicht mit anderen Signalanlagen verwechselt werden dürfen