Sprechfunkzeugnis LRC, SRC und UBI
In der Seefahrt und auch in der Sportschifffahrt gehört das Funken zum Alltag.
Nicht nur im Seenotfall sondern auch bei der Regulierung des Verkehrs in viel befahrenen Gebieten und Häfen, ist der UKW Seefunk nicht mehr weg zu denken.
Ein Vorteil gegenüber unserem mobilen Telefon ist, dass wir nicht nur einen Adressaten haben, sondern alle mit Funk ausgestatteten Schiffe in der Nähe erreichen können. Alle hören mit und genau so soll es sein, um im Seenotfall andere Schiffe zu warnen oder schnell Hilfe zu erbeten.
Seit 2010 gilt: Ist eine Funkanlage an Bord, muss der Schiffsführer/die Schiffsführerin ein dazugehöriges Funkzeugnis haben. Und das unabhängig davon, ob man vor hat die Funkanlage zu nutzen oder nicht.
Wir bieten praxisorientierte Funkkurse für die Seefunkzeugnisse SRC und LRC sowie für das Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) an. Dabei wird an den entsprechenden Prüfungsgeräten geschult, so dass man optimal auf die Prüfung vorbereitet wird.
Das SRC (Short Range Certificate) ist ein UKW Betriebszeugnis für UKW Anlagen und i.d.R für Charterboote verlangt und ausreichend. Wer das allgemeine Betriebszeugnis für Kurzwelle, Grenzwelle und bestimmte Satellitenanlagen erhalten möchte, benötigt das LRC (Long Range Certicate). Das UKW Zeugnis für die Binnenschifffahrt ist das UBI.
Abgesehen von den gesetzlichen Vorschriften macht es Sinn, sich in den Gesprächsabläufen und Regeln des Seefunkdienstes und des Binnenfunks ausbilden zu lassen und es macht auch noch jede Menge Spaß.