Unsere Adresse:
Kölner Segelschule / Kölner Motoryachtschule
Max-Planck-Straße 27a, 50858 Köln
Rufnummern:
Tel. 0221 7000 2021
Tel: 0160 70 000 80
Wir sind täglich von 09.00 Uhr - 22.00 Uhr für Sie da
Wenn man ein Boot fährt, auf welchem ein Funkgerät vorhanden ist, benötigt man das Sprechfunkzeugnis UBI, SRC und/oder LRC.
Man kann also gar nicht sagen, dass der Bootsführerschein immer zwingend mit einem „Funkschein“ verbunden sein muss, da es auf die Art und Nutzung des Sportbootes ankommt.
Wir können aber festhalten, dass ein Funkgerät an Bord erheblich zur Sicherheit beiträgt.
Insbesondere bei einem Notfall ermöglicht uns das Funkgerät an Bord schnell direkten Kontakt mit den Schiffen in unserer Nähe aufzunehmen. So können diese ggf. anders manövrieren um eine Kollision zu vermeiden oder im optimalen Fall direkt Hilfestellung leisten. Da man im Normalfall keine Handynummern von den anderen Bootsfahrer:innen besitzt, ist dies der entscheidene Vorteil gegenüber unseren Mobiltelefonen und Smartphones. (Anmerkung: Bitte daran denken, dass man „draussen auf dem Meer“ auch keine Mobilnetzabdeckung hat und daher nicht mal eben googlen könnte, was zu tun ist.)
Ein Funkgerät an Bord kann jedoch noch einiges mehr: Es ermöglicht uns die einfache Kommunikation mit anderen Booten, Revierzentralen, Schleusen und auch den Häfen.
So kann man zum Beispiel beim Hafen anfragen, ob noch Plätze frei sind oder mit dem Marinapersonal kommunizieren, wenn man in den Hafen reinfährt, um eine Einweisung in den Liegeplatz zu bekommen. Beim morgendlichen Kaffee nutzt man die Informationen des über Funk empfangenen Wetterberichts und abends kann man noch kurz mit der Nachbaryacht in der Ankerbucht reden.
Es gibt aber auch noch weitere wichtige Funktionen: Die meisten Küstenfunkstellen bieten z.B. Medico Gespräche bei ernsthaften medizinischen Problemen von Crewmitgliedern per UKW an und geben Hilfestellung.
Wenn Ihr dennoch zweifelt, ob ein Funkschein für Euch notwendig ist: Die Ausrüstung von Charteryachten als gewerblich genutzte Wasserfahrzeuge mit UKW Seefunkanlagen ist international verpflichtend, so dass spätestens fürs Chartern das Sprechfunkzeugnis notwendig ist.
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