Wenn Segeln sich zwei Fahrzeuge einander nähern und sich die Peilung der Fahrzeuge zueinander nicht ändert, dann besteht Kollisionsgefahr.Soweit so gut!
Nun sollte man sich als Schipper eines Sportbootes, also eines Kleinfahrzeuges, zunächst einmal bewusst sein, dass die Großschiffahrt, also die gewerbliche Schiffahrt, Vorrang genießt. Kleinfahrzeuge müssen dieser grundsätzlich
ausweichen und den notwendigen Manövrierraum beachten und gewähren. Dies ist Segeln umso wichtiger, da große Fahrzeuge Sog, Bug- und Heckwelle erzeugen, die dazu führen können, sollte man zu dicht sein, mit
diesen zu kolllidieren oder zu kentern. Dies gilt auch für den Fall, dass man von diesen Fahrzeugen überholt wird. Durch den Stau, Sog oder Schwell,
kann das Kleinfahrzeug aus dem Ruder laufen und querschlagen. Es besteht zudem Gefahr des Überbordfallens.
Muss ausgewichen werden, so sollte das Ausweichmanöver rechtzeitig, klar erkennbar und
entschlossen durchgeführt werden. Segeln geht so.
Motorisierte Kleinfahrzeuge untereinander weichen nach folgenden Regeln aus :
1. auf entgegengesetztem Kurs weichen beide Fahrzeuge nach Steuerbord aus
(besonders in engen Fahrwassern größtmöglichen Passierabstand einhalten und ggfs. die Geschwindigkeit reduzieren )
2. auf kreuzendem Kurs weicht das Fahrzeug aus, welches das andere auf seiner Steuerbordseite sieht, also rechts vor links
Motorisierte Kleinfahrzeuge weichen allen anderen Fahrzeugen aus ( auch Segelfahr-zeugen). Ein segelndes Fahrzeug darf jedoch ein anderes Fahrzeug ( auch ein motorisiertes
Kleinfahrzeug ) zum Ausweichen zwingen, welches steuerbordseitig am Ufer fährt. So ist Segeln.
Das Überholen anderer Fahrzeuge ist besonders sorgfältig durchzuführen und Segeln nur
gestattet, wenn hinreichender Raum hierfür vorhanden ist und ohne Gefährdung ausgeführt werden kann. Ein Überholer ist grundsätzlich ausweichpflichtig.
Sollte die Situation entstehen, das ein Unfall droht und Gefahr für die Sicherheit der an Bord befindlichen Personen bestehen, so muß der Schipper alle Maßnahmen treffen, die zur
Abwendung der Gefahr erforderlich sind. Ist es zu einer Kollision gekommen, so ist grundsätzlich Erste Hilfe zu leisten. Das Fahrzeug ist aus dem Fahrwasser zu bringen, die
Daten der beteiligten Personen und des Fahrzeuges sind zu notieren und erforderlichen Falls ist die Wasserschutzpolizei zu benachrichtigen.