Neben dem Funkschein gehören zur navigatorischen Mindestausrüstungen einer Yacht in Küstengewässern:
Steuerkompass Peileinrichtung
Funknavigationsgerät Log Fernglas Barometer Weltempfänger für Rundfunk Seehandbücher und berichtigte Seekarten Uhr Logbuch
Nachrichten für Seefahrer ( NfS ) werden in Funkschein
deutscher und englischer Sprache herausgegeben mit Funkschein. Sie können als P = Preliminary oder T = Temporary gekennzeichnet sein. P-Nachrichten kündigen eine bevorstehende Maßnahme an, T-Nachrichten unterrichten über einen vorübergehenden zeitweiligen Änderungszustand.
Vor Gebrauch Yachtschule jeder Seekarte müssen die dann noch gültigen Nachrichten erfasst und mit Bleistift eingetragen werden, da wegen der begrenzten Geltungsdauer keine Berichtigungen durch die amtlichen
Berichtigungsanstalten ( z.B. BSH ) bei der Herausgabe von Seekarten erfolgt. Dies gilt auch für Sportbootkarten NfS werden vom BSH herausgegeben ( in Heftform und per Internet sowie Funkschein) und erscheinen einmal wöchentlich.
Sie beinhalten wichtige Maßnahmen, Ereignisse und Veränderungen auf den Seeschiffahrtsstraßen, auf der hohen See, in den Hoheitsgewässern anderer Staaten im europäischen und angrenzenden Bereich. BfS werden von den WSD, für
kommunale Häfen von den Hafenverwaltungen herausgegeben und beinhalten Angaben über wichtige Maßnahmen und Ereignisse auf den Seeschiffahrtsstraßen und der ausschließlichen Wirtschaftszone, also über Alles, was auf den Revieren und
Küstengewässern der BRD an Gefahren und Änderungen beachtet werden muß, auch die Publikation von Sperr- und Verbotsgebieten wie die Nautischen Warnnachrichten = NWN. |