Sprechfunk See (LRC)
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Das Allgemeine Funkbetriebszeugnis (LRC) berechtigt zur uneingeschränkten Ausübung des Seefunkdienstes bei Sprech-Seefunkstellen, Schiffs-Erdfunkstellen und Funkeinrichtungen des GMDSS für UKW, GW, KW, und Seefunk über Satelliten auf Sportbooten. Es ist international und unbefristet gültig.
Er ist vorgeschrieben für alle Skipper einer seegehenden Yacht im Seebereich 2 ( Area 2 ) ab dem 15.08.2005! |
Kurstermine
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Datum |
Beginn |
Ende |
Hinweis |
AB |
2010 |
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Prüfungstermine
Die Prüfungstermine sind eigenständig mit dem Prüfungsausschuß zu vereinbaren :
Prüfungsausschuß Rhein-Ruhr www.dsv-pa-rhein-ruhr.de.





