Kölner Segelschule
Kölner Motoryachtschule


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Sprechfunk See (LRC)



Das Allgemeine Funkbetriebszeugnis (LRC) berechtigt zur uneingeschränkten Ausübung des Seefunkdienstes bei Sprech-Seefunkstellen, Schiffs-Erdfunkstellen und Funkeinrichtungen des GMDSS für UKW, GW, KW, und Seefunk über Satelliten auf Sportbooten. Es ist international und unbefristet gültig.

Zulassung zur Prüfung ab 18 Jahren

Die theoretische Prüfung besteht aus der


  • Aufnahme von Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen in englischer Sprache mit anschließender Übersetzung ins Deutsche
  • der Übersetzung eines deutschen Textes ins Englische und dessen Absetzung über Funk unter Verwendung des internationalen Alphabets sowie der gebräuchlichen Abkürzungen und Redewendungen in der Seefahrt
  • Darüber hinaus sind Kenntnisse
    • des SRC 
    • des mobilen Seefunkdienstes über Satelliten
    • des GMDSS
    • des öffentlichen Seefunkdienstes und
    • der englischen Sprache in Wort und Schrift zum Austausch von Informationen auf See
       nachzuweisen.

    In der praktischen Prüfung müssen aus dem Bereich terrestrischer Seefunk und Seefunk über Satelliten gestellte Aufgaben ereldigt und die Bedienung von UKW/GW/KW/Inmarsat-Anlagen nachgewiesen werden

Er ist vorgeschrieben für alle Skipper einer seegehenden Yacht im Seebereich 2 ( Area 2 ) ab dem 15.08.2005!


Kurstermine

 

 

Datum

Beginn

Ende

Hinweis

AB

2010

 

 

 

 

 

 

Prüfungstermine

Die Prüfungstermine sind eigenständig mit dem Prüfungsausschuß zu vereinbaren :


Prüfungsausschuß Rhein-Ruhr www.dsv-pa-rhein-ruhr.de.




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