Kölner Segelschule
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Sprechfunkzeugnisse



UKW Binnenschiffahrtsfunk

Das Betriebszeugnis für den Binnenschiffahrtsfunk (UBI) berechtigt zum Betreiben einer UKW-Funkstelle auf Binnenschifffahrtsstraßen. Es ist international und unbefristet gültig.

Zulassung zur Prüfung ab 15 Jahren.

Die theoretische Prüfung besteht aus


der schriftlichen Beantwortung eines Fragebogens


der Aufnahme und Abgabe von Not- und Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen unter Verwendung der Buchstabiertafel.

Hierbei sind folgende Kenntnisse nachzuweisen:
• Wesentliche Merkmale
• Rangfolge und Arten des Funkverkehrs
• Funkstellen
• Frequenzen und ihre Nutzung
• Automatisches Senderidentifizierungssystem (Atis)
• Bestimmungen/Veröffentlichungen und
• Technik einer Funkanlage

In der praktischen Prüfung muss


  • der Anruf einer und aller Funkstellen
  • und die Beantwortung von Anrufen

unter Bedienung der Sprechfunkgeräte einer Schiffsfunkstelle durchgeführt werden


Kurstermine

 

 

Datum

Beginn

Ende

Hinweis

AB

2011

 

 

 

 

 

 

UBI 01-2011

1.Seminartermin

22.01.2011

09.00 Uhr

15.00 Uhr

 

 

 

 

 

 

 

 

 

UBI 02-2011

1.Seminartermin

19.02.2011

09.00 Uhr

15.00 Uhr

 

 

 

 

 

 

 

 

 

UBI 03-2011

1.Seminartermin

12.03.2011

09.00 Uhr

15.00 Uhr

 

 


Short Range Certificate

Das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis (SRC) berechtigt zum Betreiben des Seefunkdienstes im weltweiten Seenot- und Sicherheitssystem (GMDSS) für UKW auf Sportbooten. Es ist international und unbefristet gültig.

Zulassung zur Prüfung ab 15 Jahren.

Die theoretische Prüfung besteht aus


  • der Aufnahme von Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen in englischer Sprache unter der Verwendung des internationalen  Alphabets mit einer Übersetzung in die deutsche Sprache
  • der Übersetzung eines deutschen Textes in die englische Sprache

Es sind Kenntnisse



• des mobilen Seefunkdienstes
• des GMDSS
• des öffentlichen Seefunkdienstes
• der englischen Sprache in Wort und Schrift 


nachzuweisen.

In der praktischen Prüfung muss


  • das Aussenden eines Notalarms
  • die Abwicklung des Routine- und Notverkehrs
  • die Speicherabfrage
  • die Bedienung einer UKW (GMDSS)-Anlage

durchgeführt werden.


 


Er ist vorgeschrieben für alle Skipper einer seegehenden Yacht im Seebereich 1 ( Area 1 ) ab dem 15.08.2005!


Kurstermine

 

 

Datum

Beginn

Ende

Hinweis

AB

2011

 

 

 

 

 

 

SRC 01-2011

1.Seminartermin

22.01.2011

09.00 Uhr

15.00 Uhr

 

 

 

2.Seminartermin

23.01.2011

09.00 Uhr

15.00 Uhr

 

 

 

 

 

 

 

 

 

SRC 02-2011

1.Seminartermin

19.02.2011

09.00 Uhr

15.00 Uhr

 

 

 

2.Seminartermin

20.02.2011

09.00 Uhr

15.00 Uhr

 

 

 

 

 

 

 

 

 

SRC 03-2011

1.Seminartermin

12.03.2011

09.00 Uhr

15.00 Uhr

 

 

 

2.Seminartermin

13.03.2011

09.00 Uhr

15.00 Uhr

 

 


Long Range Certificate

Das Allgemeine Funkbetriebszeugnis (LRC) berechtigt zur uneingeschränkten Ausübung des Seefunkdienstes bei Sprech-Seefunkstellen, Schiffs-Erdfunkstellen und Funkeinrichtungen des GMDSS für UKW, GW, KW, und Seefunk über Satelliten auf Sportbooten. Es ist international und unbefristet gültig.

Zulassung zur Prüfung ab 18 Jahren

Die theoretische Prüfung besteht aus der


  • Aufnahme von Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen in englischer Sprache mit anschließender Übersetzung ins Deutsche
  • der Übersetzung eines deutschen Textes ins Englische und dessen Absetzung über Funk unter Verwendung des internationalen Alphabets sowie der gebräuchlichen Abkürzungen und Redewendungen in der Seefahrt
  • Darüber hinaus sind Kenntnisse
    • des SRC
    • des mobilen Seefunkdienstes über Satelliten
    • des GMDSS
    • des öffentlichen Seefunkdienstes und
    • der englischen Sprache in Wort und Schrift zum Austausch von Informationen auf See
    nachzuweisen.

    In der praktischen Prüfung müssen aus dem Bereich terrestrischer Seefunk und Seefunk über Satelliten gestellte Aufgaben erledigt und die Bedienung von UKW/GW/KW/Inmarsat-Anlagen nachgewiesen werden

Er ist vorgeschrieben für alle Skipper einer seegehenden Yacht im Seebereich 2 ( Area 2 ) ab dem 15.08.2005!


Kurstermine

 

 

Datum

Beginn

Ende

Hinweis

AB

2009

 

 

 

 

 

 

LRC 01

1.Seminartermin

22.05.2009

19.00 Uhr

22.00 Uhr

 

 

 

2.Seminartermin

23.05.2009

09.00 Uhr

18.00 Uhr

 

 

 

3.Seminartermin

24.05.2009

09.00 Uhr

18.00 Uhr

 

 

 

 

 

 

 

 

 



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