Nach Bestandener Bootsführerscheinprüfung wird dem Antragsteller eine Fahrerlaubnis ausgestellt und als schriftlicher Nachweis der
Führerschein ausgehändigt. Dabei handelt es sich um einen Lichtbildausweis, der mit Auflagen (z.B. Sehhilfe) versehen werden kann. Letztere müssen dann beim Fahren mitgeführt werden. Werden Sehhilfen nicht mitgeführt kann dies als
Ordnungswidrigkeit nach der jeweiligen Verordnung mit einem Bußgeld geahndet werden.Es handelt sich bei Bootsführerscheinen nicht um seemännische Patente, sondern um die vorgeschriebene amtliche Erlaubnis zum Führen
eines Bootes.
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