Für die Erteilung des Bootsführerscheines ist ein Nachweis von mindestens 1000 zurückgelegten Seemeilen erforderlich, wovon mindestens 700 nach der
bestandenen Theorieprüfung absolviert werden müssen. Die Mindestdauer für den Bootsführerschein beträgt 3 Wochen, wo von mindestens 18 Tage auf See verbracht worden sein müssen. Für einen Motorboot ist ein Nachweis von mindestens 500
Seemeilen (400 nach bestehen der Theorieprüfung) erforderlich, es müssen von 2 Wochen Seefahrt mindestens 10 Tage auf See verbracht worden sein.Bei Ergänzung eines bestehenden Segel- bzw. Motorbootscheines durch die
jeweils andere Kategorie muss nur ein geringer Praxisnachweis zusätzlich zur erwerbenden Kategorie erbracht werden.
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